IQS-WB-Aufwandersatzverordnung · IQS-WB-Aufwandersatzverordnung
§ 2 IQS-WB-AufwandersatzverordnungVergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates
Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 305 €.