AT · RnV
Radonschutzverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und übergeordnete Bestimmungen
- § 1 Ziel, Geltungsbereich
- § 2 Umsetzungshinweis
- § 3 Referenzwerte
- § 4 Radonschutzgebiete, Radonvorsorgegebiete
- 2. Hauptstück Schutz vor Radon in Wohngebäuden
- § 5 Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 6 Von den Bestimmungen gemäß § 100 StrSchG 2020 ausgenommene Arbeitsplätze Von den Bestimmungen gemäß Paragraph 100, StrSchG 2020 ausgenommene Arbeitsplätze
- § 7 Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz
- § 8 Meldepflichten
- § 9 Neuerliche Erhebung der Radonexposition
- 2. Abschnitt Schutz vor Radon bei Überschreitung des Referenzwertes und bei effektiven Dosen kleiner oder gleich sechs Millisievert pro Jahr
- § 10 Informations- und Aufbewahrungspflichten
- § 11 Periodische Wiederholung der Dosisabschätzung
- 3. Abschnitt Schutz vor Radon bei effektiven Dosen über sechs Millisievert pro Jahr
- § 12 Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
- § 13 Laufende Dosisermittlung gemäß § 84 Abs. 1 Z 2 StrSchG 2020 Laufende Dosisermittlung gemäß Paragraph 84, Absatz eins, Ziffer 2, StrSchG 2020
- § 14 Datenübermittlung an das Zentrale Dosisregister
- § 15 Radonschutzbeauftragte
- § 16 Radonschutzunterweisungen
- 4. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 17 Übergangsbestimmungen