§ 0 Neufestsetzung einer Pauschalvergütung d
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
StF: BGBl. II Nr. 556/2020
Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2020 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Verweist auf
- Neufestsetzung einer Pauschalvergütung d Art. 45
- Neufestsetzung einer Pauschalvergütung d Art. 47