Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übermittlung von Daten an die Kinderbetr · Übermittlung von Daten an die Kinderbetreuungsgeld-Datenbank

§ 2 Übermittlung von Daten an die KinderbetrDaten

In KraftAmtlicher Text

Ist erst ab dem Vorliegen der für die Datenübermittlung über FABIAN erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen anzuwenden (vgl. § 4 Abs. 1).

(1) Die zu übermittelnden Daten sind:

1. die Adresse (einschließlich Staatencode zur Postleitzahl) sowie das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Sozialversicherung des Kindes;

2. hinsichtlich der Person, die Anspruch auf Familienbeihilfe oder auf Ausgleichszahlung hat

–

das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Sozialversicherung,

–

die Adresse (einschließlich Staatencode zur Postleitzahl),

–

die Leistungsart (Familienbeihilfe oder Ausgleichszahlung) und

–

der zuerkannte oder abgelehnte beantragte Anspruchszeitraum (Beginn und Ende).

(2) Anstelle von bzw. ergänzend zu den in Abs. 1 angeführten Daten ist dem anfragenden Krankenversicherungsträger mitzuteilen, wenn sich der angefragte Fall noch in Bearbeitung befindet oder die Anfrage aus einem anderen Grund nicht verarbeitet werden konnte.