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Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021 · Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

§ 13 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021Rechtsbehelfe

In KraftAmtlicher Text

(1) Gegen eine einstweilige Anordnung können bei der AMA schriftlich begründete Einwände eingebracht werden. Diese Einwände haben keine aufschiebende Wirkung.

(2) Über die Einwände ist ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Wochen nach deren Einlangen, von der AMA zu entscheiden.