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Finanzierung der Planung der Stadtregion · Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)

§ 3 Finanzierung der Planung der StadtregionKosten

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (gerundet auf eine Dezimalstelle, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3 ):

in Mio. €

2021

2022

2023

2024

2025

2026

SUMME

Planungen Vorprojekt

0,5

0,6

0,7

0,0

0,0

0,0

1,8

Planungen Einreichprojekt

0,0

3,0

6,0

6,2

6,3

3,2

24,7

Planungen Gesamtkosten

0,5

3,5

6,8

6,2

6,3

3,2

26,5

(2) Die Gesamtkosten der Planungen nach Abs. 1 beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.

(3) Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Abs. 2 sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten der Planungen in Abhängigkeit von deren Planungsfortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.