§ 1 Zustellung und Vollstreckung im EuropäisGeltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach § 14a des Wettbewerbsgesetzes – WettbG, BGBl. I Nr. 62/2002 .
Verweist auf
- Zustellung und Vollstreckung im Europäis Art. 14a