§ 2 Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der OestMeldegegenstand
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand der Meldung sind Daten gemäß dem 2. Hauptstück und der Anlage zur gegenständlichen Verordnung betreffend grenzüberschreitende Leistungen und Übertragungen, im Folgenden zusammengefasst als „grenzüberschreitende Dienstleistungen“.