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Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur · Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland)

§ 13 Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Kündigung

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen gilt unbefristet. Es kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.