Übereinkommen über ein Einheitliches Pat · Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
§ 39 Übereinkommen über ein Einheitliches PatFinanzierung des Zentrums
ARTIKEL 39
Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht
Die Betriebskosten des Zentrums werden aus dem Haushalt des Gerichts finanziert.