Oberflächentechnik-Ausbildungsordnung · Oberflächentechnik-Ausbildungsordnung
§ 8 Oberflächentechnik-AusbildungsordnungPraktische Prüfung
Theoretische Prüfung
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Gift- und Gefahrenstoffe, Prüfarbeit und Fachgespräch.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-01-01