VO Kapitalbesicherungsmaßnahmen · VO Kapitalbesicherungsmaßnahmen
§ 1 VO KapitalbesicherungsmaßnahmenGewährung von Kapitalgarantien
Die Gewährung von Kapitalgarantien, die zur Erhaltung der langfristigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind, durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.