ZT-WO 2022 · Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022
§ 19 ZT-WO 2022Ermittlung des Kammervorstandes der Länderkammer
2. Abschnitt Wahlen der Länderkammern
Nach Feststehen des Wahlergebnisses zum Sektionsvorstand hat der Wahlkommissär jene Mitglieder der Sektionsvorstände, die zugleich Mitglied des Kammervorstandes sind, zu ermitteln.