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Partnerschaftsabkommen über die Beziehun · Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Neuseeland

§ 27 Partnerschaftsabkommen über die BeziehunUnternehmenszusammenarbeit

ARTIKEL 27

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien fördern engere Beziehungen zwischen Unternehmen und stärken die Beziehungen zwischen Regierungen und Unternehmen durch Maßnahmen unter Beteiligung von Unternehmen, einschließlich im Kontext des Asien-Europa-Treffens (ASEM).

Diese Zusammenarbeit zielt insbesondere auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen ab.