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Abkommen über wissenschaftlich-technolog · Abkommen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (Brasilien)

§ 0 Abkommen über wissenschaftlich-technolog

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 100/2022 (NR: GP XXVII RV 119 AB 272 S. 43. BR: AB 10404 S. 911 .)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Die Republik Österreich

und

die Föderative Republik Brasilien,

im Folgenden Vertragsparteien genannt,

Überzeugt davon, dass die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung eine wichtige Grundlage der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet,

In Anerkennung der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der exzellenten bilateralen Beziehungen im Bereich Wissenschaft und Technologie und der Notwendigkeit der Verbesserung dieser Beziehungen zu erhöhtem beiderseitigen Nutzen,

Unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlich-technologischen Wissens sowie der Bedeutung der Internationalisierung von Wissenschaft und Technologie,

Von dem Wunsche geleitet, ein Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf den Gebieten der wissenschaftlich-technologischen Forschung und Innovation zu schaffen, welches die Vertiefung und Stärkung der Durchführung von Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen gemeinsamen Interesses sowie die Anwendung der Ergebnisse dieser Zusammenarbeit zu ihrem wirtschaftlichen und sozialen Nutzen fördern wird,

Sind wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 8. September 2020 bzw. 4. Juli 2022 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. August 2022 in Kraft.