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Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-V · Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022

§ 13 Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-VVerwendung der geschlechtsspezifischen Form

In KraftAmtlicher Text

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Begriffe verwendet werden, kommt ihnen keine geschlechtsspezifische Bedeutung zu. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden.