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GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

§ 100 GSP-AVSpezifische Verwaltungssanktionen für Sektormaßnahmen Obst und Gemüse

4. Abschnitt Verwaltungssanktionen

In KraftAmtlicher Text

Die Förderung für nach Ablauf der Einreichfrist gemäß § 79 Abs. 3 und Abs. 4 eingereichten Endzahlungsanträge und Teilzahlungsanträge ist für jeden Verzugstag um 1% zu kürzen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-01-03