GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 139 GSP-AVSpezifische Fördervoraussetzungen
8. Abschnitt Bündelung des Angebots (47-07)
(1) Beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist eine externe Wirtschaftlichkeitsanalyse inklusive Risikobewertung vorzulegen.
(2) Bei der Durchführung ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie (Wirtschaftlichkeitsprüfung),
2. Bei positiver Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Zusammenschluss (die Vereinigung) von Erzeugerorganisationen oder die Gründung einer länderübergreifenden Erzeugerorganisation zu erfolgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-01-01