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GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

§ 139 GSP-AVSpezifische Fördervoraussetzungen

8. Abschnitt Bündelung des Angebots (47-07)

In KraftAmtlicher Text

(1) Beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist eine externe Wirtschaftlichkeitsanalyse inklusive Risikobewertung vorzulegen.

(2) Bei der Durchführung ist folgende Reihenfolge einzuhalten:

1. Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie (Wirtschaftlichkeitsprüfung),

2. Bei positiver Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Zusammenschluss (die Vereinigung) von Erzeugerorganisationen oder die Gründung einer länderübergreifenden Erzeugerorganisation zu erfolgen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-01-01