GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 143 GSP-AVAuflagen und Verpflichtungen
9. Abschnitt Forschung und Entwicklung (47-08)
Es ist ein Abschlussbericht über das Forschungs- und Versuchsprojekt und die darin erzielten Ergebnisse vorzulegen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-01-01