GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 192 GSP-AVSpezifische Fördervoraussetzungen
24. Abschnitt Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung (47-23)
Der Förderwerber hat die Krisensituation und damit die Notwendigkeit der Marktrücknahme und kostenlosen Verteilung durch entsprechende Dokumentation nachzuweisen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-01-01