Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

WR-V 2022 · Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022

§ 13 WR-V 2022Inkrafttreten

Begriffsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich ab ihrem Inkrafttreten ereignen.

(2) Die Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019), BGBl. II Nr. 310/2019 , ist auf Sachverhalte, die sich bis zu ihrem Außerkrafttreten ereignet haben, weiterhin anzuwenden.