GA VO-BMK 2022 · Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs BMK
§ 13 GA VO-BMK 2022Anrechnung
(1) Die erfolgreiche Absolvierung von anderweitigen Ausbildungen oder sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbstständigen Arbeiten kann auf die Grundausbildung nach den Grundsätzen des § 30 BDG 1979 angerechnet werden und ist im Dienstprüfungszeugnis festzuhalten.
(2) Eine Anrechnung kann nach Durchführung einer Gleichwertigkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung durch den:die Ausbildungsleiter:in erfolgen.
Verweist auf
- GA VO-BMK 2022 Art. 30