Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen
§ 13 Systemsicherheit von ZahlungssystemenMehrfach-Abwicklung
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
Wickelt ein Zahlungssystem Transaktionen ab, aus denen Mehrfachverpflichtungen erwachsen (zum Beispiel Wertpapier- oder Devisengeschäfte), hat es das Erfüllungsrisiko zu eliminieren, indem es die endgültige Abwicklung einer Verpflichtung von der endgültigen Abwicklung der anderen Verpflichtung abhängig macht.