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Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen

§ 13 Systemsicherheit von ZahlungssystemenMehrfach-Abwicklung

2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit

In KraftAmtlicher Text

Wickelt ein Zahlungssystem Transaktionen ab, aus denen Mehrfachverpflichtungen erwachsen (zum Beispiel Wertpapier- oder Devisengeschäfte), hat es das Erfüllungsrisiko zu eliminieren, indem es die endgültige Abwicklung einer Verpflichtung von der endgültigen Abwicklung der anderen Verpflichtung abhängig macht.