Systemsicherheit von Zahlungssystemen · Systemsicherheit von Zahlungssystemen
§ 21 Systemsicherheit von ZahlungssystemenEffizienz und Effektivität
2. Teil Vorkehrungen zur Gewährleistung der Systemsicherheit
Ein Zahlungssystem hat die Anforderungen seiner Teilnehmer und der Märkte, die es bedient, effizient und effektiv zu erfüllen.