Festsetzung der Sitzungsgelder der Regul · Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
§ 2 Festsetzung der Sitzungsgelder der Regul
Jedem Mitglied der Regulierungskommission, das nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 60 Euro für jede angefangene halbe Stunde.