Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Grundausbildungsverordnung-BMF · Grundausbildungsverordnung-BMF

§ 13 Grundausbildungsverordnung-BMFAusbildende

Abschnitt III Abschnitt römisch drei Rollen und Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung des Lernzielerfolges

In KraftAmtlicher Text

Ausbildende fungieren als Fachcoach innerhalb der Dienststelle und haben im Rahmen der gesamten Grundausbildung insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

1. Vermittlung von praxisorientierten, fachlichen Kenntnissen anhand entsprechender Arbeitstechniken;

2. Unterstützung bei der Umsetzung des theoretischen Wissens in die Praxis sowie im Umgang mit einschlägigen IT-Verfahren;

3. Anleitung der Auszubildenden bei der Erledigung von übertragenen Aufgaben;

4. Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden in fachlicher Hinsicht;

5. Beobachtung, Evaluierung der Leistungen der Auszubildenden.