Verordnung über die Klimabonus-Regionalk · Verordnung über die Klimabonus-Regionalkategorisierung
§ 2 Verordnung über die Klimabonus-RegionalkZuordnung der Hauptwohnsitze
Die Anlage zu dieser Verordnung enthält die Zuordnung der Hauptwohnsitze zu einer Kategorie des Regionalausgleichs auf Ebene der Gemeinde, in welcher die Hauptwohnsitze jeweils gelegen sind. Diese Zuordnung bestimmt die Höhe des jeweiligen Regionalausgleichs gemäß § 4 Abs. 1 KliBG.
Verweist auf
- Verordnung über die Klimabonus-Regionalk Art. 4