Pfandverordnung für Einweggetränkeverpac · Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
§ 11 Pfandverordnung für EinweggetränkeverpacMaterialerlöse und nicht ausbezahlte Pfandbeträge
4. Abschnitt Finanzierung und Geldflüsse
Materialerlöse und nicht ausbezahlte Pfandbeträge verbleiben bei der zentralen Stelle und dienen der Finanzierung ihrer Aufgaben.