Pfandverordnung für Einweggetränkeverpac · Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
§ 20 Pfandverordnung für EinweggetränkeverpacRecycling
5. Abschnitt Materialflüsse
Erstinverkehrsetzer und die zentrale Stelle haben die jeweiligen Massen der Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall einer Recyclinganlage zuzuführen und im dem Stand der Technik entsprechenden höchstmöglichen Ausmaß zu recyceln.