Rahmenabkommen über die finanzielle Koop · Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)
§ 2 Rahmenabkommen über die finanzielle KoopGeltungsbereich
Artikel 2
Die finanzielle Kooperation erfolgt innerhalb eines indikativen Finanzrahmens von bis zu EUR 40.000.000 (vierzig Millionen Euro) durch die Bereitstellung von konzessionellen Finanzierungen, die in erster Linie als gebundene Hilfskredite, über die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (0eKB), Wien, durch den Bankensektor zur Finanzierung von Investitionsgütern und damit verbundenen Dienstleistungen für Projekte des öffentlichen Sektors in der Republik Kenia angeboten werden.