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Mindestbesteuerungsgesetz

In Kraft90 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Regelungsgegenstand
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Anwendungsbereich
  6. § 4 Ausgenommene Einheiten
  7. § 5 Standort einer Geschäftseinheit
  8. 2. Abschnitt Nationale Ergänzungssteuer (NES), Primär-Ergänzungssteuer (PES) und Sekundär-Ergänzungssteuer (SES)
  9. § 6 NES-Pflicht
  10. § 7 PES-Pflicht bei Vorliegen einer obersten Muttergesellschaft in Österreich
  11. § 8 PES-Pflicht bei Vorliegen einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft in Österreich
  12. § 9 PES-Pflicht bei Vorliegen einer im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft in Österreich
  13. § 10 Für Zwecke der PES zuzurechnender Anteil am Ergänzungssteuerbetrag
  14. § 11 Ausgleichsmechanismus für Zwecke der PES
  15. § 12 SES-Pflicht
  16. § 13 Berechnung und Zurechnung des SES-Betrags +
  17. 3. Abschnitt Mindeststeuer-Gewinnermittlung
  18. § 14 Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust
  19. § 15 Anpassungen des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages (Mindeststeuer-Mehr-Weniger-Rechnung)
  20. § 16 Nettosteueraufwand und Nettosteuerertrag
  21. § 17 Ausgenommene Dividenden
  22. § 18 Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
  23. § 19 Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen
  24. § 20 Asymmetrische Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste
  25. § 21 Nicht abzugsfähige Aufwendungen
  26. § 22 Fehler aus der Vorperiode und Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
  27. § 23 Korrekturposten Pensionsaufwand
  28. § 24 Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen
  29. § 25 Wahlrecht für aktienbasierte Vergütungen
  30. § 26 Fremdvergleichsgrundsatz
  31. § 27 Anpassungsbeträge für Steuergutschriften
  32. § 28 Wahlrecht zur Anwendung des Realisationsprinzips
  33. § 29 Verteilungswahlrecht für unbewegliches Vermögen
  34. § 30 Gruppeninterne Finanzierungsvereinbarungen
  35. § 31 Wahlrecht zur Anwendung von Konsolidierungsgrundsätzen
  36. § 32 Behandlung bestimmter Erträge und Aufwendungen von Versicherungseinheiten
  37. § 33 Behandlung von zusätzlichem Kernkapital
  38. § 34 Ausnahme für Gewinne oder Verluste aus dem internationalen Seeverkehr
  39. § 35 Zuordnung der Gewinne oder Verluste zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
  40. § 36 Zurechnung der Gewinne oder Verluste einer transparenten Einheit
  41. 4. Abschnitt Berechnung der angepassten erfassten Steuern
  42. § 37 Erfasste Steuern
  43. § 38 Angepasste erfasste Steuern
  44. § 39 Hinzurechnungen
  45. § 40 Kürzungen
  46. § 41 Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag bei fehlendem Mindeststeuer-Nettogewinn
  47. § 42 Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern
  48. § 42a Zusammenfassung latenter Steuerschulden
  49. § 43 Mindeststeuer-Verlustwahlrecht
  50. § 44 Besondere Zurechnung von erfassten Steuern einer Geschäftseinheit zu einer anderen Geschäftseinheit
  51. § 45 Anpassungen und Steuersatzänderungen nach Einreichung des Mindeststeuerberichts
  52. 5. Abschnitt Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages
  53. § 46 Ermittlung des Effektivsteuersatzes einer Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet
  54. § 47 Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages
  55. § 48 Substanzfreibetrag
  56. § 49 Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag
  57. § 50 De-minimis-Ausnahme
  58. § 51 Im Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten
  59. 6. Abschnitt Safe-Harbour-Regelungen
  60. § 52 Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen
  61. § 53 NES-Safe-Harbour
  62. § 54 Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten
  63. § 55 Vereinfachte Berechnung anhand eines länderbezogenen Berichts (temporärer CbCR-Safe-Harbour)
  64. § 56 Sonderregelungen für den temporären CbCR-Safe-Harbour
  65. § 57 Temporärer SES-Safe-Harbour
  66. 7. Abschnitt Sondervorschriften für Unternehmensumstrukturierungen und Holdingstrukturen
  67. § 58 Anwendung des Schwellenwerts für Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Teilungen von Unternehmensgruppen
  68. § 59 Beitritt und Austritt von Geschäftseinheiten
  69. § 60 Übertragung von Vermögenswerten und Schulden
  70. § 61 Joint Ventures
  71. § 62 Mehrmüttergruppen
  72. 8. Abschnitt Sondervorschriften
  73. § 63 Oberste Muttergesellschaft als transparente Einheit
  74. § 64 Abzugsfähige Dividenden bei einer obersten Muttergesellschaft
  75. § 65 Anerkannte Ausschüttungssteuersysteme
  76. § 66 Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages einer Investmenteinheit
  77. § 67 Steuertransparenzwahlrecht für Investmenteinheiten
  78. § 68 Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten
  79. 9. Abschnitt Verwaltungsvorschriften
  80. § 69 Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
  81. § 70 Entfall der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
  82. § 71 Sondervorschrift für Mehrmüttergruppen
  83. § 72 Frist für die Einreichung des Mindeststeuerberichts und der Mitteilung
  84. § 73 Inhalt des Mindeststeuerberichts
  85. § 73a Informationsaustausch
  86. § 73b Berichtigungen und Unterrichtungspflicht im Rahmen des Informationsaustausches
  87. § 74 Wahlrechte
  88. § 75 Strafbestimmung
  89. § 76 Entstehung des Abgabenanspruchs, Abgabenschuld und Haftung
  90. § 77 Erhebung der Mindeststeuer
  91. § 78 Zuständigkeit
  92. § 79 Verordnungsermächtigung
  93. § 79a Währungsumrechnungen
  94. 10. Abschnitt Übergangsbestimmungen
  95. § 80 Steuerattribute des Übergangsjahres
  96. § 80a Ausgenommene Steuerattribute
  97. § 81 SES-Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit
  98. § 82 Gemischtes Hinzurechnungsbesteuerungsregime
  99. 11. Abschnitt
  100. § 83 Verweis auf andere Bundesgesetze
  101. § 84 Inkrafttreten