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Tierarzneimittelgesetz
Inhalt
- § 0
- I. Hauptstück römisch eins. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Zuständigkeiten
- I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Inverkehrbringen
- § 5 Anforderungen an Tierarzneimittel
- § 6 Anforderungen an das Inverkehrbringen
- § 7 Meldung von Tierarzneimitteln
- § 8 Antrag auf Zulassung
- § 9 Besondere Antragsvoraussetzungen, Bedingungen und Gültigkeit
- § 10 Voraussetzungen für die Durchführung klinischer Prüfungen
- § 11 Zulassungs- und Registrierungsverfahren
- § 12 Gültigkeit der Zulassung oder der Registrierung
- § 13 Inverkehrbringen und tatsächliches Bereitstellen
- § 14 Änderung der Zulassung oder Registrierung
- § 15 Aussetzen, Ruhen, Widerruf und Aufhebung von Zulassungen und Registrierungen
- § 16 Rechtsübergang
- § 17 Abverkaufsfristen nach Änderung oder Rechtsübergang
- § 18 Parallelhandel mit Veterinärarzneispezialitäten
- § 19 Genehmigungsverfahren für den Vertrieb im Parallelhandel
- § 20 Fachinformation (Zusammenfassung der Produkteigenschaften –SPC)
- § 21 Gebrauchsinformation (Packungsbeilage)
- § 22 Kennzeichnung
- § 23 Chargenfreigabe
- § 24 Internetportal und Arzneispezialitätenregister
- II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Werbung und Kontrolle
- § 25 Werbebeschränkungen
- § 26 Umsetzung der Bestimmungen zur Werbung
- § 27 Kontrolle der Werbung für Tierarzneimittel
- § 28 Irreführung
- III. Abschnitt römisch drei. Abschnitt Betriebsvorschriften
- § 29 Betriebsordnungen
- § 30 Bewilligung
- § 31 Änderung der Bewilligung
- § 32 Zusätzliche Auflagen
- § 33 Zurücknahme oder Widerruf einer Bewilligung
- § 34 Verzicht auf die Bewilligung
- § 35 Datenerfassung
- § 36 Betriebsüberprüfung
- § 37 Persönliche Voraussetzungen der sachkundigen Person
- IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Marktüberwachung und Pharmakovigilanz
- § 38 Pharmakovigilanz
- § 39 Pharmakovigilanzinspektionen
- § 40 Verordnungsermächtigung
- § 41 Meldung unerwünschter Ereignisse
- § 42 Qualitätsmängel, gefälschte Tierarzneimittel
- V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt Großhandelsvertrieb
- § 43 Abgabe von Tierarzneimitteln im Großhandel
- § 44 Abgabe von Tierärztemustern
- § 45 Sicherstellung der Versorgung
- VI. Abschnitt römisch sechs. Abschnitt Behördliche Kontrolle von Tierarzneimitteln
- § 46 Probennahme
- § 47 Überwachungs- und Schutzmaßnahmen
- § 48 Vorläufige Beschlagnahme
- I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Einzelhandelsvertrieb
- § 49 Abgabe von Tierarzneimitteln im Kleinen
- § 50 Einzelhandel im Fernabsatz
- § 51 Abgabe in Handelspackungen
- § 52 Tierärztliche Verschreibung
- § 53 Aufbewahrungszeitraum einer tierärztlichen Verschreibung
- § 54 Tierärztliche Verschreibung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel
- II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Anwendung von Tierarzneimitteln
- § 55 Bereithalten zur Anwendung und Lagern
- § 56 Allgemeines zur Anwendung
- § 57 Zulassungsüberschreitende Anwendung bei nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten
- § 58 Zulassungsüberschreitende Anwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden landlebenden Tierarten
- § 59 Zulassungsüberschreitende Anwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden wasserlebenden Tierarten
- § 60 Wartezeit bei zulassungsüberschreitender Arzneimittelanwendung
- § 61 Anwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln/Arzneimitteln
- § 62 Sonderbestimmungen für immunologische Tierarzneimittel
- § 63 Anwendung homöopathischer Tierarzneimittel bzw. homöopathischer Arzneimittel
- § 64 Einbindung von Tierhaltern in die Arzneimittelanwendung
- § 65 Entsorgung von Arzneimitteln
- III. Abschnitt römisch drei. Abschnitt Dokumentation
- § 66 Allgemeine Bestimmungen
- § 67 Dokumentation des Wareneingangs im Einzelhandel
- § 68 Dokumentation des Warenausgangs aus einer tierärztlichen Hausapotheke
- § 69 Dokumentation des Warenausgangs aus einer öffentlichen Apotheke oder einer Apotheke einer akademischen Ausbildungsstätte für Veterinärmedizin
- § 70 Dokumentation über homöopathische Anfertigungen
- § 71 Sonstige Dokumentationspflichten
- IV. Abschnitt römisch vier. Abschnitt Sonderbestimmungen für Arzneifuttermittel
- § 72 Verschreibung von Arzneifuttermitteln
- § 73 Gültigkeitsdauer der Verschreibung eines Arzneifuttermittels
- § 74 Anforderungen an die tierärztliche Verschreibung für Arzneifuttermittel
- § 75 Herstellung und Anwendung von Arzneifuttermitteln
- § 76 Hofmischer und mobile Mischer
- § 77 Werbebeschränkungen für Arzneifuttermittel und Zwischenerzeugnisse
- V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt Behördliche Kontrolle der Anwendung von Tierarzneimitteln
- § 78 Überwachung von Betrieben
- § 79 Sicherstellung und Beschlagnahme
- § 80 Maßnahmen bei Rückständen bei lebenden Tieren, tierischen Primärerzeugnissen und Fleisch
- § 81 Vorschriftswidrige Behandlung
- I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt
- § 82 Gebühren
- § 83 Automationsunterstützter Datenverkehr
- § 84 Geheimhaltungspflicht und Transparenz
- II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Sanktionen
- § 85 Gerichtlich strafbare Handlungen in Zusammenhang mit der Abgabe und der Anwendung
- § 86 Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Fälschung
- § 87 Einziehung
- § 88 Sicherstellungsbefugnis und Informationspflichten des Zollamts Österreich
- § 89 Verwaltungsstrafbestimmungen
- § 90 Unterlassungsklage
- § 91 Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- III. Abschnitt römisch drei. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 92 Verweise
- § 93 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- § 94 Vorbereitung der Vollziehung
- § 95 Vollziehung