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Anwendung der Inhalationsnarkose bei der · Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration

§ 2 Anwendung der Inhalationsnarkose bei derBegriffsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:

1. Ferkelkastration: die Kastration von männlichen Ferkeln, die nicht älter als sieben Tage sein dürfen und keine anatomischen Abweichungen (z. B. bei Binnen- und Bruchebern) aufweisen, die einer Kastration entgegenstehen;

2. Narkose: Inhalationsnarkose unter Verwendung eines für die Anwendung am Ferkel zugelassenen Narkosegases.