Anwendung der Inhalationsnarkose bei der · Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration
§ 2 Anwendung der Inhalationsnarkose bei derBegriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:
1. Ferkelkastration: die Kastration von männlichen Ferkeln, die nicht älter als sieben Tage sein dürfen und keine anatomischen Abweichungen (z. B. bei Binnen- und Bruchebern) aufweisen, die einer Kastration entgegenstehen;
2. Narkose: Inhalationsnarkose unter Verwendung eines für die Anwendung am Ferkel zugelassenen Narkosegases.