§ 323 Abkommen über eine umfassende und verstäVorabentscheid des Schiedspanels über die Dringlichkeit
ARTIKEL 323
Auf Ersuchen einer Vertragspartei entscheidet das Schiedspanel innerhalb von zehn Tagen nach dem Tag seiner Einsetzung vorab, ob es den Fall als dringend ansieht. Ein solches Ersuchen ist gleichzeitig der anderen Vertragspartei zu notifizieren.