§ 327 Abkommen über eine umfassende und verstäUmsetzung des Abschlussberichts des Schiedspanels
ARTIKEL 327
Die Beschwerdegegnerin trifft die notwendigen Maßnahmen, um den Abschlussbericht des Schiedspanels umgehend nach Treu und Glauben umzusetzen und so die Einhaltung der Bestimmungen dieses Titels zu gewährleisten.