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LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024

§ 39 LFBAG 2024Erwerb der Meisterqualifikation – Allgemeine Bestimmungen

3. Abschnitt Ausbildung zum Meister

In KraftAmtlicher Text

Die Qualifikation zum Meister wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs im Ausmaß von mindestens 360 Unterrichtseinheiten, der Führung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen je nach Ausbildungsgebiet (§ 5 Abs. 1) einschließlich der Abfassung einer Meisterarbeit und der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung erworben, soweit in § 40 Abs. 4 nicht anderes bestimmt ist.