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QS-VO 2024 · Qualitätssicherungsverordnung 2024

§ 26 QS-VO 2024Evaluierungskriterium „Qualitätsmanagementaspekte“

2. Abschnitt Evaluierungskriterien

In KraftAmtlicher Text

In der Ordination oder Gruppenpraxis sind jeweils freiwillig, sofern nicht bereits gesetzlich verpflichtend geregelt,

1. Qualitätsmanagementsysteme,

2. die Teilnahme an Disease Management Programmen,

3. die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Projekten/Aktivitäten zu Patientensicherheit und Risikomanagement

4. die Verwendung einer Arztpraxissoftware,

5. die Teilnahme an Qualitätszirkeln,

6. die Verwendung von Diagnosedokumentation inkl. einer entsprechenden Codierung sowie

7. die Durchführung von Patientenbefragungen

geplant oder umgesetzt.