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PThG 2024 · Psychotherapiegesetz 2024

§ 62 PThG 2024Eintragungen nach Übergangsrecht

5. Hauptstück Übergangsrecht

In KraftAmtlicher Text

Personen, die eine Ausbildung gemäß §§ 60 und 61 (Übergangsrecht) absolviert haben, können bis längstens 1. März 2039 einen Antrag zur Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie), mit Ausnahme des Nachweises nach § 22 Abs. 1 Z 3, stellen.