QEG · Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz
§ 13 QEGVollziehung
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.
QEG · Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.