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Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseiti · Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

§ 13 Übereinkommen (Nr. 190) über die BeseitiArtikel 13

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN römisch acht. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind der Generaldirektorin oder dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.