§ 49 Statistiken zu landwirtschaftlichen BetrErhebungsmerkmale
2. Abschnitt Themenbereich Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft
(1) Es sind
1. die behandelte Fläche (Hektar) und
2. die Menge der auf der Fläche verwendeten Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe (Kilogramm) gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1537,
unterschieden nach konventioneller und biologischer Bewirtschaftung, einschließlich in Umstellung, auf nationaler Ebene zu erheben.
(2) Die Erhebung umfasst mindestens den Einsatz der Pflanzenschutzmittel für Kulturarten gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1537, soweit sie in Österreich statistisch relevant sind und für Soja, Hafer, Triticale, Sommergerste und Ölkürbis.