Abkommen über eine strategische Partners · Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan
§ 39 Abkommen über eine strategische PartnersSchutz personenbezogener Daten
ARTIKEL 39
Die Vertragsparteien intensivieren die Zusammenarbeit mit dem Ziel, ein hohes Niveau des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten.