§ 2 Wahltage der Hochschülerinnen- und HochsFristen und Zeitpunkte
Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten:
25. März 2025 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag)
– Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014 , in der jeweils geltenden Fassung und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, in der jeweils geltenden Fassung)
– Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014)
– Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014)
27. März 2025 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages)
Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014)
3. April 2025 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag)
– Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)
– Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)
– Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 HSWO 2014)
8. April 2025 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag)
– Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014)
– Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)
– Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)
11. April 2025 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme)
letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2014)
15. April 2025 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag)
– letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 30 Abs. 1 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (§ 27 Abs. 7 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 1 HSWO 2014)
17. April 2025 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag)
– Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen (§ 28 Abs. 1 HSWO 2014)
– letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 32 Abs. 2 HSWO 2014)
22. April 2025 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag)
– letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (§ 30 Abs. 1 und 3 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt der Feststellung der Zahl der für jedes Organ zu vergebenden Mandate; gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge (§ 32 Abs. 5 HSWO 2014)
29. April 2025 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag)
– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Kandidaturen (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 33 Abs. 1 HSWO 2014)
6. Mai 2025 (eine Woche vor dem ersten Wahltag)
– Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel (§ 44 Abs. 5 HSWO 2014)
9. Mai 2025 und/oder 10. Mai 2025
Die Wahlkommissionen oder Unterwahl-kommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 bis 5 HSG 2014, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen (§ 43 Abs. 2 HSG 2014).
12. Mai 2025 (ein Tag vor dem ersten Wahltag) bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 8. Mai 2025 oder 9. Mai 2025
letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 21 HSWO 2014)
13. Mai 2025
erster Wahltag
13. Mai 2025 bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 8. Mai 2025 oder 9. Mai 2025
letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)
14. Mai 2025
– zweiter Wahltag
– rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (§ 57 Abs. 1 HSWO 2014)
15. Mai 2025
– dritter Wahltag
– erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse
22. Mai 2025 (eine Woche ab dem letzten Wahltag)
– letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 63 Abs. 1 HSWO 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate (§ 51 Abs. 4 HSG 2014)
– letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten; gleichzeitig mit Verlautbarung des Wahlergebnisses (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 64 Abs. 1 HSWO 2014)
binnen drei Tagen nach Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses
letzter Zeitpunkt der Ablehnung der Wahl durch die gewählte Mandatarin oder den gewählten Mandatar (§ 64 Abs. 1 HSWO 2014)
binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses
– Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 56 Abs. 2 HSG 2014)
– Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen (§ 57 Abs. 2 HSG 2014)
1. Juli 2025
Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 8 Abs. 2, § 15 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 HSG 2014)
Verweist auf
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs § 1
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 10
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 14
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 15
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 16
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 19
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 20
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 21
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 22
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 23
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 26
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 27
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 28
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 29
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 30
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 32
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 33
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 43
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 44
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 47
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 51
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 52
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 56
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 57
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 63
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 64
- Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochs Art. 8