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VetGÜV · Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung

§ 2 VetGÜVTiere gelisteter Arten

In KraftAmtlicher Text

Tiere gelisteter Arten im Sinne dieser Verordnung sind jene Tiere, die in einer in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten kundgemachten Verordnung mit dem Titel „Kundmachung über Grenzen, die einer außerordentlichen veterinärbehördlichen Überwachung unterliegen“ in Bezug auf die betreffenden Staatsgrenzen genannt sind.