LuFSchVRGV · Land- und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2025
§ 2 LuFSchVRGVDienstreiseauftrag
Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Landeslehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.