Frauenförderungsplan BMFWF 2025 · Frauenförderungsplan BMFWF 2025
§ 13 Frauenförderungsplan BMFWF 2025Förderung des Frühkarenzurlaubs und der Väterkarenz
1. Abschnitt Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs und einer Väterkarenz sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neue Rahmenbedingungen des Bediensteten.