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BNK-GV · Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung

§ 7 BNK-GVMonitoring

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Austro Control GmbH hat der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur jährlich über die Zeiten der Ab- und Anschaltung (Dauer, Häufigkeit) der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung der Luftfahrthindernisse zu berichten. Dieser Bericht ist von der Austro Control GmbH im Internet auf ihrer Website allgemein zugänglich zu veröffentlichen.