Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschä · Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung
§ 1 Polizeidiensthundeführer-AufwandsentschäBegriffsbestimmungen
(1) Ein Polizeidiensthundeführer ist jeder Beamte des Wachkörpers Bundespolizei, der als Diensthundeführer verwendet wird.
(2) Ein Polizeidiensthund ist jeder im Eigentum des Bundesministeriums für Inneres befindliche Hund.