Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschä · Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung
§ 3 Polizeidiensthundeführer-AufwandsentschäFutterkostenbeitrag
Dem Polizeidiensthundeführer gebührt pro Polizeidiensthund gegen Nachweis der Kosten ein monatlicher Futterkostenbeitrag in Höhe von bis zu 133 Euro.