Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschä · Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung
§ 5 Polizeidiensthundeführer-AufwandsentschäSprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.